[BikeFieber] E-Bikes: Regelmäßig Reifenprofil von Elektro-Fahrrädern und „Pedelecs“ prüfen

E-Bike Reifen Elektro-Fahrrad Pedelec

Bei Elektrofahrrädern mit Versicherungskennzeichen muss auf die Profiltiefe der Reifen geachtet werden. Vorgeschrieben ist ein Mindestprofil von einem Millimeter.

Darauf weist der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) hin. Viele Elektrofahrräder würden aber mit Fahrradreifen ausgeliefert, die schon im Neuzustand kaum mehr als einen Millimeter Profil aufweisen. Zu unterscheiden ist zwischen zulassungspflichtigen E-Bikes und sogenannten Pedelecs: Letztere gelten nicht als Kraftfahrzeuge, sondern als Fahrräder – für die gelten solche Vorschriften nicht.

Bei Pedelecs wird der Fahrer beim Treten bis 25 km/h von einem Elektromotor unterstützt. E-Bikes fahren elektrisch ohne Tretunterstützung 20 km/h schnell und sind nach der Straßenverkehrs- Zulassungs-Ordnung (STVZO) Kraftfahrzeuge – es gibt laut dem ADFC auch E-Bikes, die erst bei 45 km/h abregeln. Ein Verstoß gegen die Profilregel kann bei den langsameren Modellen 25 Euro Bußgeld zur Folge haben – bei den schnelleren kann ein Verstoß 50 Euro kosten und mit drei Punkten in Flensburg geahndet werden.

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club (ADFC): www.adfc.de

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Posted on Mai 4, 2010 in Green, MotorBlog News

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