Beim Radeln über Kopfhörer Musik zu hören, ist erlaubt – mit einer wesentlichen Einschränkung: Der Radfahrer darf den MP3-Spieler oder das Musikhandy nur so weit aufdrehen, dass er noch alle Verkehrsgeräusche hören kann.
Darauf weist die Landesunfallkasse Niedersachsen hin. Sie beruft sich auf die in ganz Deutschland geltende Straßenverkehrsordnung (StVO).
Besser sei es aber in jedem Fall, während des Radeln ganz auf Musik zu verzichten.
Kampagne «Risiko raus!»: www.risiko-raus.de
tf/was/dpa
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