Die Urteilsverkündung im Prozess um die Notlandung eines Flugzeugs auf der Autobahn 52 bei Essen ist verschoben worden. Wie ein Sprecher des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf am Dienstag mitteilte, soll aus «senatsinternen Gründen» nun am 14. Januar der Richterspruch erfolgen. Die mündliche Verhandlung in dem Fall hatte bereits Ende November stattgefunden.
In dem Prozess wehrt sich der 49-jährige Pilot des Privatjets gegen die Schadenersatzforderung einer Versicherung. Die Versicherung hatte nach der Notlandung im November 2006 dem Eigentümer des Flugzeugs die Schäden an der Maschine in Höhe von 150 000 Euro ersetzt. Das Geld verlangt sie nun von dem Piloten, der die Maschine gechartert hatte, zurück. Der Düsseldorfer soll vor dem Start des Flugzeugs zu wenig Sprit getankt und damit die Notlandung verschuldet haben.
Nach Ansicht eines Gerichtssprechers hat die Forderung des Piloten hinsichtlich einer Abweisung der Schadenersatzforderung der Versicherung wenig Aussicht auf Erfolg. Die zuständige Kammer des OLG habe deutlich gemacht, dass der Pilot grob fahrlässig gehandelt habe und deshalb der Versicherung die 150 000 Euro ersetzen müsse.
Das Privatflugzeug war Ende November 2006 wegen Treibstoffmangels auf der A 52 bei Essen notgelandet. Dabei waren zwei Autos in die Propeller-Maschine gekracht, sieben Menschen wurden verletzt.
Wegen der Notlandung wurde der Pilot im Juli 2007 vom Amtsgericht Essen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann sich pflichtwidrig verhalten und den Luftverkehr gefährdet hatte, weil er sich nicht ausreichend über den Benzinvorrat der Maschine informiert hatte. Zudem musste der Pilot eine Geldbuße von 20 000 Euro zahlen. ddp/mbo/wsd
Dezember 29th, 2009 at 12:17
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