Xenon-Frontscheinwerfer müssen laut der Straßenverkehrs-Zulassungsverordnung (StVZO) über eine Scheinwerferreinigung verfügen. Dies erläutert der TÜV Nord in Hannover. Denn bei verschmutzten und verschlierten Scheinwerfergläsern oder bei fehlerhafter Einstellung könnten Xenon-Lampen entgegenkommende Fahrer blenden. Auch eine automatische Leuchtweitenregelung ist Pflicht, damit die Scheinwerfer bei höherer Beladung des Fahrzeugs andere nicht blenden.
Bei Xenon-Scheinwerfern handelt es sich um sogenannte Gasentladungslampen, die eine höhere Lichtausbeute und Lichtdichte als Halogenglühlampen haben. Sie brechen und streuen das Licht laut dem TÜV deshalb anders als die gängigen H1-, H4- oder H7-Glühlampen.
Foto: Xenon Scheinwerfer am Audi TT RS / Audi