Datenskandale und kein Ende. Nun bei der guten alten Postbank. Der Ableger der noch älteren Post gewährte Tausenden von freien Handelsvertretern detaillierte Einblicke in Millionen Girokonten ihrer Kunden.
Damit wollte die Postbank den Verkauf ihrer Produkte fördern – und findet dieses Verhalten im Nachhinein keinesfalls bedenklich. Doch gemäß Datenschutzbehörden in Nordrhein-Westfalen ist das strengstens verboten, wie die „Stiftung Warentest“ recherchiert hat.
Besonders pikant (und medienwirksam): Der „Stiftung Warentest“ liegen zahlreiche Kontoauszüge von Prominenten vor.
Zum Thema:
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