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Bayuwarische Kampfansage an die Spammer der Welt: Nun ist es also hochrichterlich amtlich. Das Versenden von Massen-Werbe-E-Mails , ergo „Spam“, ist ohne vorherige Einwilligung des Empfängers auch dann unzulässig, wenn vorher bereits Kontakt über eine Internet-Seite oder per E-Mail bestand.

Dies entschied heute das Münchner Amtsgericht. Bei einem einmaligen E-Mail-Kontakt könne ein Unternehmen nicht automatisch davon ausgehen, dass eine Einwilligung für künftige Werbemails vorliegt, so das Urteil.

Hintergrund des Gerichtsbeschlusses: Vor dem Münchner Amtsgericht hatte eine Mediziner gegen die massenhafte Spam-Überflutung seiner E-Mail-Inbox geklagt – das betreffende Unternehmen hatte trotz wiederholter Aufforderung nicht aufgehört, ihm E-Mail-Reklame zu schicken.

So interessant diese Rechtsgrundlage ja sein mag, die Frage ist nach wie vor, wie man die unbändige Spam-Lawinen-Flut aus dem Ausland eindämmen kann – für die dieses Urteil ja keinerlei Wirkung hat.

E-Mail-Werbemüll soll Studien zufolge inzwischen 97 Prozent des gesamten E-Mail-Volumens ausmachen. Allein in den USA entsteht durch Spam pro Jahr ein Schaden von geschätzten 22 Milliarden Dollar. Um die 100 Milliarden Stunden Arbeitszeit werden pro Jahr zum Sichten und Löschen von Spam-E-Mails verschwendet.

Zudem ist der Schaden auch ökologischer Natur: Studien zufolge verbrauchen die 62 Billionen Spam-Mails jährlich rund 33 Milliarden Kilowattstunden Energie.

Auch in Deutschlands elektronischen Briefkästen wächst das Spam-Aufkommen unvermindert weiter. Laut Studien von Bitkom und Forsa erhalten 67 Prozent der E-Mail-Nutzer in Deutschland täglich mindestens eine Werbe-Mail. Jeden vierten E-Mail-Kunden erreichen sogar mehr als fünf Spam-Mails am Tag.

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