XXXXX LogoDie Deutsche Telekom ist mit ihrer Klage gegen ein EU-Bußgeld in Höhe von 12,6 Millionen Euro endgültig gescheitert. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte am Donnerstag in Luxemburg in letzter Instanz eine Entscheidung der EU-Kommission von 2003 (Az: C-280/08).

Nach Ansicht der Richter hat die Telekom ihre beherrschende Stellung auf dem Markt für Festnetz-Anschlüsse missbraucht und musste deshalb zurecht die Strafe zahlen. Dagegen hatte das Unternehmen in Luxemburg geklagt – ohne Erfolg.

Bei dem Streit geht es um die Zeit von Anfang 1998 bis Ende 2001. Die Telekom hatte damals Wettbewerbern für den Zugang zu ihrem Festnetz höhere Entgelte in Rechnung gestellt, als der frühere Telefon-Monopolist und Netzbetreiber den eigenen Endkunden berechnete. Das Unternehmen hat nach Ansicht des Gerichts in dieser Zeit seinen Handlungsspielraum nicht genutzt, um einen fairen Wettbewerb gemäß EU-Recht zu ermöglichen.

„Dadurch dass die Deutsche Telekom die Margen ihrer zumindest ebenso effizienten Wettbewerber beschneidet und diese so vom Markt verdrängt, stärkt sie ihre beherrschende Stellung und schädigt damit die Verbraucher“, schrieben die Richter in der Urteilsbegründung. Der Verbraucher habe weniger Auswahl gehabt und musste höhere Preise zahlen.

Die Richter bestätigten auch die Art und Weise, wie die Wettbewerbshüter der EU-Kommission die Preispolitik des Unternehmens überprüft hatten.

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