Google Street View: Einspruchsfrist gegen Veröffentlichung von Aufnahmen läuft ab

Wer nicht will, dass seine Immobilien beim Deutschland-Start von Google Street View zu sehen ist, muss sich beeilen. Eine erste Widerspruchsfrist läuft an diesem Freitag (15. Oktober) ab.

Darauf hat Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar am Montag hingewiesen. Er ist zuständig, da Google seinen Deutschland-Sitz in Hamburg hat. Mit ihrem Antrag können Mieter und Immobilienbesitzer erreichen, dass ihre Gebäude oder Grundstücke auf den Bildern des Straßenatlas‘ unkenntlich gemacht werden. Der Widerspruch kann per Post oder auch online angemeldet werden. Wer die Frist nicht einhält, hat die Möglichkeit, Bilder von seinem Haus auch nachträglich pixeln zu lassen.

Google will den Dienst mit detaillierten Straßenaufnahmen demnächst auch in Deutschland starten. Zunächst sollen Straßenzüge von 20 großen Städten abgebildet werden. Deshalb gilt die Frist nur für Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt/Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal.

Zugleich empfiehlt Caspar auch interessierten Einwohnern anderer Städte, aktiv zu werden: «Wer ohnehin Widerspruch einlegen will, dem ist zu raten, dies bereits jetzt zu tun. Damit ist man auf der sicheren Seite und braucht sich um weitere Ankündigungen über kommende Fristen nicht mehr zu kümmern.»

Den Street-View-Dienst gibt es bereits in mehreren Ländern. In Deutschland entfachte er jedoch eine besonders heftige Debatte über Datenschutz und Persönlichkeitsrechte.

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