Tatsächlich hat das weltgrösste Soziale Netzwerk eine Markenrechtsklage gegen die kleine Chicagoer Online-Firma Teachbook.com eingereicht. Facebook besteht darauf, dass die Verwendung des Wortes „book“ in allem, was irgendwie Sozial und oder Netzwerk ist, einer Markenrechtsverletzung gleichkäme. Die Beklagten allerdings betonen, dass ihr Firmenname mit Bedacht gewählt sei, schliesslich stellen sie Lehrern eine Plattform zum Austausch von Lehrmaterial und Stundenplänen zur Verfügung. Nun muss das Gericht entscheiden, wie weit Markenanspruch im 21sten Jahrhundert gehen kann.
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