Der Bundesgerichtshof entscheidet heute (9.00 Uhr) darüber, ob WLAN-Internetanschlüsse künftig besser gegen unberechtigte Zugriffe gesichert werden müssen.
Der BGH hatte im März über die Haftung bei der unbefugten Nutzung eines solchen drahtlosen lokalen Funknetzes durch Fremde verhandelt. Dabei geht es darum, ob der Anschlussinhaber belangt werden kann, wenn er seinen WLAN-Zugang unzureichend absichert und Dritte darüber urheberrechtlich geschützte Inhalte zum Herunterladen in einer Tauschbörse anbieten.
Die Klage war in der Vorinstanz vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main abgewiesen worden.
tf/mei/ddp
___________________________________
>> Alle Artikel zum „Schwerpunkt Internet“ bei TechFieber
Begeistert von diesem Artikel? Folge uns auf Twitter . NEU: Werde TechFieber-Fan bei Facebook
.