Mit Hilfe von Hirnscans können Wissenschaftler Menschen ins Gedächtnis schauen. Sie können so etwa herausfinden, ob einer Person ein Gesicht neu oder bekannt vorkommt, berichten US- Forscher in den «Proceedings» der US-Akademie der Wissenschaften.
Ob die untersuchte Person das Gesicht allerdings tatsächlich schon einmal gesehen hat, oder nur glaubt, es gesehen zu haben, sei bisher nicht mit Sicherheit festzustellen. Zur Wahrheitsfindung in Gerichtsverfahren ließen sich die Hirnscans deshalb derzeit nur bedingt einsetzen.
Für Hirnforscher wie für Rechtswissenschaftler ist es eine gleichermaßen spannende Frage, ob sich anhand von Aktivitätsmustern im Gehirn Erinnerungen aufdecken lassen. Im Zuge von Gerichtsverfahren könnte dies Auskunft darüber geben, ob etwa ein vermeintlicher Zeuge einen Verdächtigen wirklich schon einmal gesehen hat.
Tatsächlich wurden vor Gericht bereits Daten aus Hirnuntersuchungen als Beweismittel zugelassen, schreiben die Forscher um Jesse Rissman von der Universität Stanford (US-Staat Kalifornien). Diese Entwicklung nahmen sie nun zum Anlass, um zu untersuchen, inwieweit es derzeit verlässlich möglich ist, mit neurowissenschaftlichen Verfahren Erinnerungen im Gehirn aufzuspüren.
Die Wissenschaftler präsentierten dazu einer Reihe von Probanden zahlreiche Porträtaufnahmen. Eine Stunde später zeigten sie ihnen eine Auswahl derselben Bilder erneut, allerdings zusätzlich auch Porträts anderer Personen. Die Versuchsteilnehmer mussten nun zu jedem Gesicht angeben, ob sie es schon einmal gesehen hatten oder nicht und wie sicher sie sich dessen sind. Dabei wurde ihr Gehirn per funktioneller Magnetresonanztomographie (fMRI) gescannt.
Tatsächlich konnten nun geschulte Auswerter, die die Hirnscans vorgelegt bekamen, unterscheiden, ob eine Versuchsperson ein Gesicht korrekterweise als bekannt oder neu bewertete. Allerdings konnten die Auswerter nur die subjektive Einschätzung der Probanden erkennen, also ob eine Versuchsperson tatsächlich glaubte, ein Gesicht schon einmal gesehen zu haben. Den objektiven Wahrheitsgehalt dieser Angaben sicher zu bestimmen, gelang den Auswertern hingegen nicht: Gab ein Proband an, ein Gesicht zu kennen, konnten sie nicht unterscheiden, ob dies objektiv stimmte oder der Proband fälschlicherweise ein Gesicht als bekannt eingestuft hatte.
Angesichts der Folgen, die falsch-positive oder falsch-negative Ergebnisse in Gerichtsverfahren haben können, müssten die neurowissenschaftliche Verfahren vor ihrer Anwendung und Zulassung bei Gericht gründlich analysiert und bewertet werden, betonen die Forscher.
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