Der Verbraucherschutz Bundesverband vzvb hat vor einem deutschen Gericht erstritten, dass Google seine Nutzungsbedingungen für deutsche Nutzer an die hiesigen Verhältnisse anpassen muss. Ganze 10 Klauseln hat das Landgericht Hamburg (LG Hamburg, 324 O 650/08, 07.08.2009) aus den Google-Nutzungsbedingungen gestrichen.
So darf das Internetunternehmen keine urheberrechtlich geschützten Äusserungen seiner Nutzer mehr weiterverwenden, Emails ohne Ankündigung prüfen oder löschen sowie Daten an Dritte weitergeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Google hat einen Monat Zeit, um dagegen Berufung einzulegen.
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