Interessanter Rechtsstreit aus Texas: Der Frisörlieferant „Flowbee International“ verklagt den Suchmaschinenbetreiber Google am Bezirksgericht von Corpus Christi wegen „Missbrauchs des Flowbee Markennamens“. Der Barbier-Belieferer geht davon aus, dass man bei einer Google-Suche nach „Flowbee“ auch an allererster Stelle die Flowbee-Webseite bekommen müsse, und alles andere, wie etwa Konkurrenten, erst viel weiter unten.

Sozusagen die Alleinherrschaft des Markenrechts, und damit eine Negierung der technischen Realität. Gut, dann müssen aber auch im analogen Diesseits Markenrechte mit militärischer Konsequenz durchgesetzt werden. Schluss mit Namensähnlichkeiten und dem Gebrauch registrierter Wörter durch Dritte.

Mal im Ernst, Leute: Wir müssen uns vom Begriff und der Vorstellung „Geistiges Eigentum“ schleunigst verabschieden, bevor unsere Wirtschaft irreparablen Schaden nimmt.

[Link] [pic: pd]