Das US-amerikanische Department of Justice, umbesetzt durch den jungen Präsidial-Hoffnungsträger Sankt Obama (Position 2 und 3 haben jetzt ehemalige Musikanwälte), mischt sich dieser Tage in ein laufendes Gerichtsverfahren ein, nämlich “Sony BMG Music Entertainment v. Tenenbaum” (Bild: Joel Tenenbaum, Angeklagter).

Strittig ist bei den P2P-Hexenprozessen vor allem die Höhe der den armen Konzernen zugesprochenen Entschädigung (”statutory damages”). Man beruft sich ministerienseits jetzt auf ein Urteil des Supreme Court von 1919, demzufolge eine Eisenbahngesellschft wegen überhöhter Preise das 116fache des einfachen Schadens zu bezahlen hatte. Dazu käme der Fall eines illegalen Karaoke-CD-Händlers, der das 44fache des festgestellten Schadens aufzubringen hatte.

Nur: In aktuellen “Musikpiraterie”-Prozessen verlangt die RIAA das 2100 bis 425.000fache. Klar, die jeweils wenigen mehr oder minder nachgewiesenen MP3s kosten pro Stück nur 99 Cent. Soviel wird jedenfalls deutlich: Die neue US-Regierung ist ein treuer Verbündeter der alten Copyright-Konzerne. Das kann noch lustig werden.

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