Mehrere offizielle Wahlbeauftragte sind wegen Wahlbetrugs mit Hilfe der dort eingesetzten ES&S E-Voting-Maschinen verhaftet worden.

Die Anklage betrifft sieben Personen, die einerseits an illegalen Stimmverkäufen beteiligt waren, andererseits ein Verfahrensproblem der Geräte ausnutzten:

Der Wähler muss nach seinem Druck auf den Knopf die Wahl auf einer zweiten Seite bestätigen. Unterlässt er das, etwa weil ihm wie im vorliegenden Fall gesagt wurde, der einfache “Vote” genüge, kann der Wahlbeauftragte anschliessend die Auswahl ändern und bestätigen.

Es war also kein Hack im engeren Sinn, sondern nur ein Ausnutzen der verwirrenden Benutzerführung. Den Beklagten drohen maximal 20 Jahre Haft.

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