Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat endlich entschieden. Wahlcomputer, zumindest in der bisher verwendeten Form ohne Prüfungsmöglichkeit durch den Wähler verstossen gegen die verfassungsgemässen Anforderungen. Die zwei Millionen elektronisch abgegebenen Stimmen der letzten Bundestagswahl 2005 werden trotzdem nicht ungültig. Der “der Bestandsschutz der gewählten Volksvertretung” hat Vorrang.

Also keine sofortigen Neuwahlen.

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