Die Solarworld AG darf einen Werbe-Slogan des Essener Energieriesen RWE nicht für eigene Zwecke verfremden. Das Frankfurter Landgericht untersagte dem Bonner Photovoltaikunternehmen per Einstweiliger Verfügung, „im Geschäftsverkehr den Firmennamen oder die Marke RWE einschließlich des RWE-Logos“ zu verwenden. Ein Gerichtssprecher bestätigte am Mittwoch einen entsprechenden Bericht der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“. Solarworld hatte auf großflächigen Plakaten den Slogan „VoRWEG gehen“ verändert und daraus „R WEG gehen“ gemacht, wobei das R nach unten wegfiel.
Die Unterlassungsverfügung des Gerichts beruht auf dem Wettbewerbsrecht: Es gehe um unlautere vergleichende Werbung. Ein Sprecher von Solarworld sagte, das Unternehmen werde sich selbstverständlich an die Einstweilige Verfügung halten und auf eine weitere Verwendung der Plakatmotive verzichten.