Die Bundesnetzagentur will die Kraftwerksbetreiber dazu verpflichten, bei drohenden Strom-Engpässen zur Stabilität der Netze beizutragen. „Das im März beschlossene Kernkraftwerk-Moratorium sowie revisionsbedingte Abschaltungen führen dazu, dass die Einspeiseleistung in Deutschland aktuell um rund 9700 Megawatt reduziert ist“, sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, am Mittwoch laut Mitteilung in Bonn. Dies wirke sich auf die Lastflüsse im Netz aus.
Deshalb sollten die Kraftwerksbetreiber bei Bedarf dazu verpflichtet werden, die Einspeisungsleistung an einzelnen Standorten zu verringern oder zu erhöhen. Durch diesen sogenannten Redispatch könnten Leitungsabschnitte vor einer Überlastung geschützt werden. Es könne dann auch nötig sein, ein Kraftwerk vorübergehend abzuschalten, ein abgeschaltetes Kraftwerk wieder hochzufahren oder eine geplante Revision zu verschieben. Außerdem müsse die Blindleistung, die zur Spannungserhaltung in den Netzen benötigt wird, gleichmäßig verteilt bereitgestellt werden.
Bislang kämen die Kraftwerksbetreiber solchen Anforderungen zwar oft auf freiwilliger Basis nach. Die Übertragungsnetzbetreiber hätten aber keine Möglichkeit, sie dazu zu verpflichten. „Uns sind Kraftwerksbetreiber bekannt, die ihre zukünftige Mitwirkung an solchen Maßnahmen unter Vorbehalt gestellt haben. Dies ist bedenklich, wenn man sich vor Augen führt, dass stabile und funktionsfähige Netze die Grundbedingung unserer Energieversorgung sind“, kritisierte Kurth. „Auch die Kraftwerksbetreiber tragen eine besondere Verantwortung für die Stabilität der Netze, schließlich vermarkten sie ihre Energie ja auch über diese.“
Deshalb hält die Bundesnetzagentur nun „die Schaffung einer eindeutigen und einheitlichen Rechtslage für geboten“. Im Rahmen des Nutzungsvertrags zwischen Stromnetz- und Anlagenbetreibern sollen künftig entsprechende obligatorische Regelungen festgelegt werden. Zu dem Eckpunktepapier der Bundesnetzagentur können beteiligte Unternehmen bis Mitte Mai eine Stellungnahme abgeben.