[Atomkraft] Neue Details: RWE hat Klage gegen AKW-Abschaltung eingereicht

Der Energiekonzern RWE hat gegen die von den Behörden angeordnete vorübergehende Abschaltung des Atomkraftwerks Biblis A in Hessen Klage eingereicht. Die Klageschrift sei dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel übergeben worden, teilte RWE am Freitagmorgen mit. Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte den Eingang. „Für eine Betriebseinstellung fehlt daher die rechtliche Maßgabe“, betonte RWE. Mit diesem Schritt stelle RWE die Wahrung der Interessen seiner Aktionäre sicher. Mit dem für drei Monate im Rahmen des Atom-Moratoriums der Bundesregierung verfügten Stillstand von Biblis A entgehen RWE Millionenbeträge.

Unabhängig davon unterstütze das Unternehmen die von der Bundesregierung beschlossene Sicherheitsüberprüfung aller seiner Kernkraftwerke. Theoretisch könnte der Versorger mit der Klageeinreichung den Meiler sofort wieder anfahren, eine Sprecherin sagte aber der dpa, das sei bisher nicht geplant. Das hessische Umweltministerium kündigte unterdessen an, dass das Atomkraftwerk Biblis A trotz der Klage RWE abgeschaltet bleibt. Ministeriumssprecher Thorsten Nehls sagte dem Sender hr-iNFO: „Sollte RWE Vorbereitungen treffen, Biblis A wieder hochzufahren, wird das Umweltministerium dies mit einem Sofortvollzug unterbinden.“

KLAGE KÖNNTE ATOM-MORATORIUM IN FRAGE STELLEN

Die Bundesregierung hatte die Stilllegung der sieben ältesten AKW mit Verweis auf Paragraf 19, Absatz 3 des Atomgesetzes angeordnet. Danach kann die Stilllegung eines AKWs verlangt werden, wenn Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter bestehen. Umweltminister Norbert Röttgen hatte die Anwendung des Paragrafen mit einer vorsorgende Maßnahme nach dem Atomunglück in Japan begründet. Mehrere Juristen halten diese Auslegung für sehr gewagt und sehen die Abschaltung juristisch auf wackligen Füßen. Sollte RWE Recht bekommen, stünde das derzeitige Atom-Moratorium infrage.

Deutschlands größter Energiekonzern Eon <EOAN.ETR> hatte zuvor erklärt, dass er nicht gegen das Atom-Moratorium der Bundesregierung klagen will.Die Klage betrifft nicht das ebenfalls abgeschaltete AKW Biblis B, da es ohnehin wegen einer Revision stillstand und eine Anweisung der hessischen Atomaufsicht zum Abschalten daher nur für Biblis A erging.

wat/dpa