FDP-Spitze wertet Atom-Moratorium für juristisch wasserdicht Die FDP hält das vorübergehende Abschalten von Atomkraftwerken in Deutschland für rechtlich zulässig. „Wir haben keinen Hinweis darauf, dass es irgendeinen rechtlichen Zweifel daran gibt“, sagte der Parteivorsitzende Guido Westerwelle dem Sender MDR Info. In solchen besonderen Situationen müsse schnell und überlegt gehandelt werden. „Nach Japan ist die Welt eine andere als vorher. Niemand kann da zur Tagesordnung übergehen.“

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte am Dienstag ein dreimonatiges Moratorium angekündigt. In dieser Zeit sollen acht alte deutsche Atomkraftwerke stillstehen. Nach der Reaktorkatastrophe in Japan sollen alle deutschen Atommeiler einer umfassenden Sicherheitsanalyse unterzogen werden.

Die Regierung beruft sich bei ihrem Moratorium auf Paragraf 19 des Atomgesetzes. Dort ist geregelt, dass Atommeiler in Notsituationen stillgelegt werden können. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) lässt jedoch prüfen, ob für diese Entscheidung nicht ein Beschluss des Parlaments nötig ist.

Die FDP-Fraktionsvorsitzende Birgit Homburger äußerte sich im ARD-„Morgenmagazin“ ähnlich wie Parteichef Westerwelle. „Wir haben in der Vergangenheit ja auch immer deutlich gemacht, dass wir Kernenergie nur unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit für verantwortbar halten, unter einem hohen Sicherheitsniveau.“ Die Bundesregierung habe deutlich gemacht, dass aus Vorsorgegründen die älteren Kraftwerke jetzt im Stillstand überprüft werden sollen. „Das ist rechtlich aus unserer Sicht auch zulässig.“ Natürlich könne Lammert dies überprüfen lassen. „Es ist jetzt aber auch schnelles Handeln gefordert.“

Nach Homburgers Ansicht muss der Staat mögliche Mindereinnahmen aus der Brennelementesteuer durch den Stillstand der Reaktoren hinnehmen. „Bei allem Respekt vor den Haushältern, die Sicherheitsfragen, die absolut im Mittelpunkt stehen, können wir nicht nach Kassenlage entscheiden“, sagte sie.