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Urteil: Fahrlehrer dürfen bei Fahrstunde Smartphone nutzen

Published on Samstag, Februar 8th, 2014 at 12:17

Urteil: Fahrlehrer dürfen bei Fahrstunde Smartphone nutzen

Handys sind am Steuer nicht erlaubt. Fahrlehrer dürfen aber während des Unterrichts telefonieren. Voraussetzung dafür ist, dass der Schüler schon über solide Fahrkenntnisse verfügt.

Ein Fahrlehrer darf während einer Ausbildungsfahrt ohne Freisprecheinrichtung mit dem Handy telefonieren, wenn der Fahrschüler schon geübt ist. Denn in einem solchen Fall «führt» der Fahrlehrer das Auto nicht im eigentlichen Sinne, so das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.: IV-1 RBs 80/13). Dafür müsste der Telefonierende den Wagen in Bewegung setzen oder während der Fortbewegung lenken. Ein Führen «alleine durch Worte» reicht nicht aus.

In dem verhandelten Fall hatte der telefonierende Fahrlehrer aufgrund der soliden Fähigkeiten des Schülers nicht in die Steuerung des Wagens eingreifen müssen, berichtet der ADAC. Zwar gilt der Fahrlehrer bei Ausbildungsfahrten als Führer des Kraftfahrzeugs, wenn er den fahrenden Schüler begleitet. Diese gesetzliche Fiktion kann eine Ahndung des Betroffenen aber nicht rechtfertigen. Der Fahrlehrer wurde freigesprochen.


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