Auch wenn Autokäufer kaum erkennen können, dass sich ein Autohändler in Schieflage befindet, gibt es ein paar Tipps der Zeitschrift AUTOStraßenverkehr, wie man bei einer Pleite reagieren kann. Zwar kann man von einem Kaufvertrag nicht einfach zurücktreten, weil der Händler in die Insolvenz gerät. Anders ist das, wenn die Ware nicht wie vereinbart geliefert wird. Dann kann man in jedem Fall den Kaufvertrag kündigen. Wer den Neuwagenkauf über den Händler finanziert hat, kann zudem innerhalb von 14 Tagen die Finanzierung kündigen – und damit auch vom Kauf zurücktreten, weil es sich um ein Verbundgeschäft handelt.
Schwieriger ist es, wenn das Auto schon bezahlt, aber noch nicht geliefert ist. Dann kommt es ganz auf den Insolvenzverwalter an. Annulliert er den Vertrag, ist das Geld weg. Allenfalls bekommt der Kunde einen Teil seines Geldes aus der Insolvenzmasse zurück. Fahrzeugkäufer sollten beim Verwalter unbedingt auf Einhaltung des Vertrages pochen, was dieser meist tut, wenn der Wagen schon auf dem Hof zur Auslieferung bereit steht. Andernfalls muss man sich auf den Verlust des Geldes einstellen.
Vorsicht bei Anzahlungen: Diese müssen Kunden nicht leisten, auch wenn Händler dazu drängen. Erst bei Übergabe des Autos, der Fahrzeugpapiere und der Schlüssel sollte das Geld fließen. Denn im Fall einer Pleite sind auch Anzahlungen verloren.
Keine Auswirkung hat eine Händlerpleite auf die Herstellergarantie, die man bei allen Werkstätten einer Marke einfordern kann. Folgen sind aber bei der Sachmängelhaftung die Regel. Wer beispielsweise wegen Mängeln den Kaufpreis mindern will, wird leer ausgehen.