Der Herbst steht vor der Tür, und das kann zu Verwirrung an der Ampel sorgen: Zeigt die Ampel rotes oder grünes Licht? Das ist im herbst- und winterlichen Licht oft nicht genau zu erkennen, wenn die tief stehende Sonne extrem blendet. In diesem Fall sollten Autofahrer lieber etwas zögerlich sein als voreilig bei Rot Gas zu geben, rät der Auto Club Europa (ACE).
Wer die Ampel wegen der Sonne nicht richtig erkennen kann, sollte besser abwarten. So lassen sich schwere Unfälle verhindern. Außerdem sei der Fahrer rechtlich auf der sicheren Seite. Denn Sonnenblendung als Grund für Verkehrsverstöße zählt vor Gericht in der Regel nicht, erläutert der ACE. Das Oberlandesgericht Köln warf zum Beispiel einem Autofahrer grob fahrlässiges Verhalten vor, nachdem er das Blinklicht eines Andreaskreuzes missachtet hatte, das durch einfallendes Sonnenlicht angeblich nicht sichtbar gewesen ist (Aktenzeichen: NZV 97, 477). Und das Oberlandesgericht Karlsruhe urteilte: Ein Autofahrer müsse bei starker oder tief stehender Sonne immer mit Blendung rechnen und deshalb besonders vorsichtig fahren (Aktenzeichen: 1 Ss 61/96).
Als wirksamsten Schutz vor Blendung empfiehlt der ACE eine gute Sonnenbrille. Die Sonnenblenden im Wagen sollten heruntergeklappt werden. Autoscheiben und Motorradhelmvisiere gilt es penibel sauber zu halten, weil Verschmutzungen die Blendwirkung verstärken können. Außerdem sollten Scheibenwaschanlage und Wischblätter am Wagen einwandfrei funktionieren.
Vor Unfällen durch Sonnenblendung schützt außerdem ausreichend Abstand zum Vorausfahrenden und eine besonders defensive Fahrweise. Blendet die Sonne so stark, dass die Sicht aufs Verkehrsgeschehen eingeschränkt wird, rät der ACE zu einer Pause. Das gilt auch, wenn Autofahrer aus Versehen direkt in die Sonne geblickt haben. Denn bis sich das Auge von der Blendung erholt, könne es mehrere Minuten dauern, warnt der Automobilclub.