Die Polizei darf Verkehrssünder mit Videoaufnahmen überführen. Diese bedeuten keinen unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, entschied das Bundesverfassungsgericht mit einem am Freitag (3. September) bekanntgegebenen Beschluss.
Ein Autofahrer hatte sich vor dem Karlsruher Gericht gegen die Verurteilung zu einer Geldbuße von 320 Euro gewehrt.
Er war zu dicht auf das Fahrzeug vor ihm aufgefahren; die Polizei dokumentierte den Verkehrsverstoß mit einer Videokamera (Aktenzeichen 2BvR 1447/10).












