Wenn sich nach dem Zusammenstoß zweier Fahrzeuge die Unfallursache nicht eindeutig klären lässt, müssen sich die Unfallgegner den Schaden teilen.
Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm (Aktenzeichen: 6 U 305/09) hervor, auf das die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweisen. In dem Fall hatte eine Autofahrerin nach einer Kollision behauptet, der Mann im Wagen vor ihr habe zurückgesetzt. Der andere Beteiligte dagegen gab an, die Frau sei auf sein Auto aufgefahren. Eine genaue Rekonstruktion des Unfalls war nicht mehr möglich. Deshalb gingen die Richter hier nicht – wie es eigentlich die Regel ist – von der Schuld des auffahrenden Verkehrsteilnehmers aus.
Verwandte Artikel:
- [MotorPraxis] Vorsicht, Unfallgefahr am Autobahn-Parkplatz (Juni 29th, 2011)
- [MotorSicherheit] Vorsicht: Parkende Lkw erhöhen Unfallgefahr auf Rastplätzen (Juni 22nd, 2011)
- [MotorPraxis] Achtung, Unfall: Fahrer trägt Mitschuld bei zu schnellem Fahren (Juni 18th, 2011)
- [MotorPraxis] Unfall im Ausland: Nichts vorschnell unterschreiben (Juni 11th, 2011)
- [Motorrad] Erfreulich: Deutlich weniger Biker-Unfälle und Motorradfahrer-Todesopfer durch späten Saisonstart 2010 (Dezember 11th, 2010)
- [Hightech-Autos] Crash-Erkennung per Schlauch – Neues Sensor-System soll Fußgängerunfälle abmildern (November 3rd, 2010)
- BikeFieber: Blickkontakt schützt Fahrrad-Fahrer vor Unfällen (August 21st, 2010)
- [Autsch] 14-jähriger Teenager fährt Mamas Auto zu Schrott (Juli 16th, 2010)
- Urteil: Mit Sommerreifen im Winter fahren gibt keine Strafe (Juli 13th, 2010)
- Unfall-Statistik: 90 Prozent der Unfälle an Bahn-Übergängen wegen menschlicher Fehler (Juni 30th, 2010)
Mehr bei TechFieber zum Thema: schaden, Unfall, Urteil