Nur weil ein Autofahrer im Winter mit Sommerreifen unterwegs ist, darf ihm nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg kein Bußgeld aufgebrummt werden.
Bußgelder wegen fehlender Winterreifen seien verfassungswidrig, befanden die Oldenburger Richter in der am Montag (12. Juli) veröffentlichten Entscheidung (Az.: 2 SsRs 220/09). Die Formulierung in der Straßenverkehrsordnung sei zu ungenau.
Wenn der Gesetzgeber ein Bußgeld für Sommerreifen im Winter fordern wolle, müsse er klar vorschreiben, welche Reifen bei welchem Wetter zu verwenden seien. Genau das gehe aus der StVO aber nicht hervor.
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