
Das Gezanke der letzten Wochen hat nun also doch eine Ende – beim Daimler in Stutgart wird heute ein neuer Betriebsrat gewählt.
Die Mitarbeiter in der Zentrale des Autobauers Daimler
Das Arbeitsgericht Stuttgart hatte zuvor den Urnengang gestoppt. Grund: DieZahl der Betriebsräte wurde nach Auffassung der Richter in der Wahlausschreibungim Januar zu hoch angegeben. Gegen diese Entscheidung hatte der AutobauerBeschwerde eingelegt.
HINTERGRUND
Knackpunkt in dem Streit war die Zahl der Mitarbeiter in derDaimler-Zentrale. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz sind bei mehr als 12.000Beschäftigten 39 Betriebsräte vorgesehen, bei weniger Mitarbeitern sind es nur37. Der zuständige Wahlvorstand war bei der Ausschreibung der Abstimmung davonausgegangen, dass 39 Betriebsratsmitglieder gewählt werden sollen. DieseEinschätzung sei nicht abwegig, sagte Steer.
Das Arbeitsgericht hatte dagegen zuvor entschieden, der Wahlvorstand hättemit weniger als 12.000 Mitarbeitern planen müssen, weil der Abbau von Stellenangekündigt worden sei. Daimler argumentierte, es habe keine gefestigten Plänefür einen solchen Stellenabbau gegeben. Die Ausschreibung zur Betriebsratswahlsei deshalb korrekt gewesen. “Wir freuen uns, dass die Wahl wie geplantstattfinden kann”, sagte eine Daimler-Sprecherin.
CHRISTLICHE GEWERKSCHAFT METALL HATTE FALL INS ROLLEN GEBRACHT
Derzeit arbeiten in der Zentrale Angaben des Unternehmens zufolge mehr als12.000 Menschen, zum Zeitpunkt der Wahlausschreibung Mitte Januar waren es11.852 Beschäftigte.
“Wir freuen uns über den Sieg der Vernunft und dass Schaden von denBeschäftigten abgewendet wurde”, sagte eine Sprecherin vonGesamtbetriebsrats-Chef Erich Klemm. Die Amtszeit des derzeitigen Betriebsratesendet in der Daimler-Zentrale Ende März. Hätte das Gericht die Wahl gestoppt,wäre frühestens in sechs bis zehn Wochen ein neuer Betriebsrat gewählt worden.Bis dahin hätte es keine Arbeitnehmervertretung gegeben.
Ins Rollen gebracht hatte den Fall die Christliche Gewerkschaft Metall(CGM). Das Thema, das die CGM vorbrachte, spielte bei den Gerichtsentscheidungenjedoch keine entscheidende Rolle. Die CGM ist der Meinung, dass der Wahlvorstandeinige Führungskräfte zu Unrecht von den Betriebsratswahlen ausgeschlossen undstattdessen den Wahlen zum Sprecherausschuss leitender Führungskräfte zugewiesenhat. Die CGM kündigte im Gerichtssaal bereits an, die Betriebsratswahl anfechtenzu wollen.
tf/mei/dpa
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