
Apple klassisch abgewatscht: Erzrivale Samsung darf sein Tablet Galaxy 10.1 weiterhin verkaufen. Das entschied soeben das Oberlandesgericht Düsseldorf am Dienstag.
Apple hatte gegen Samsung geklagt, weil in Design und Technologie das iPad nachgeahmt worden sei. Das südkoreanische Unternehmen hatte eine geänderte Version der Tablet-PCs nur in Deutschland unter dem Namen Galaxy 10.1 N veröffentlicht und darf dies nun auch weiterhin vertreiben.
Apple konnte dennoch einen kleinen Erfolg verbuchen. Der Zivilsenat des Oberlandesgericht von Düsseldorf entschied, dass der Verkauf des Tablets Galaxy 7.7 weiterhin verboten bleibt und nicht nur für die deutsche Tochtergesellschaft von Samsung gilt, sondern auch auf die Muttergesellschaft ausgedehnt wurde. Auch hier klagte Apple gegen das Nachahmen des iPads und hatte Erfolg.
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