
Die Abschaltung von Anlagen, die Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen, soll nach dem Willen der Bundesnetzagentur zur Ausnahme werden. Die Bonner Regulierungsbehörde veröffentlichte am Dienstag einen Leitfaden für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien. Er legt die Rangfolge fest, in der die verschiedenen Stromerzeuger ihre Einspeiseleistung vorübergehend reduzieren müssen, wenn Netze überlastet sind.
Wie der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, erklärte, soll der Leitfaden dazu beitragen, die größtmögliche Strommenge aus erneuerbaren Energien einzuspeisen, ohne die Stabilität der Netze zu gefährden. Deshalb sollen Anlagen, die Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Kraft-Wärme-Kopplung erzeugen, bei Netzengpässen oder anderen Gefährdungssituationen erst dann abgeregelt werden, wenn zunächst die konventionellen Anlagen auf das netztechnisch erforderliche Minimum heruntergefahren wurden.
«Damit das Abregeln erneuerbarer Energien eine Ausnahmesituation bleibt, müssen vor allem die Netze jetzt rasch ausgebaut werden», sagte Kurth. Er bezeichnete den Leitfaden als eine Vorsorgemaßnahme, um die Netze angesichts des beabsichtigten Ausbaus der erneuerbaren Energien sicher und stabil zu halten. Kurth fügte hinzu: «Es macht aber keinen großen Sinn, die erneuerbaren Energien mit erheblichen Beiträgen zu fördern und anschließend immer häufiger vom Netz abzuschalten, weil keine ausreichenden Transportkapazitäten vorhanden sind.»
wat/dapd / Foto: Aleo Solar
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Vielen Dank für den bereichernden Artikel. Es ist doch wirklich traurig, dass so viel Potenzial vorhanden ist, aber nicht voll genutzt werden kann. Hoffentlich wird das bald was mit dem Vorrang der EE, denn leider sehen wir immernoch zu viele stillstehenden Windräder.
Beste Grüße aus Bremen sendet die Bremer Energieberatung enerpremium