Bereits das Herunterladen und Betrachten von Kinderpornos im Internet ist strafbar. Das entschied das Hamburger Oberlandesgericht am Montag und hob damit ein Urteil des Amtsgerichts Harburg auf.
Auch durch das kurzfristige Herunterladen in den Arbeitsspeicher eines Computers, ohne ein manuelles Abspeichern, seien Nutzer im Besitz der Dateien, hieß es in der Begründung. «Die Entscheidung gilt als Grundsatzurteil und sei das bundesweit erste Revisionsurteil zu dieser umstrittenen Rechtsfrage nach dem Besitzbegriff», sagte ein Gerichtssprecher.
Das Amtsgericht hatte vor einem Jahr einen Mann von dem Vorwurf freigesprochen, sich in 16 Fällen Besitz von Kinderporno-Dateien verschafft zu haben. Das Verfahren wird jetzt neu aufgerollt.
tf/mei/dpa
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